Allgemeine Geschäftsbedingungen

Altstadt Hotel
D-63571 Gelnhausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden
vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluß

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“)
zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast
vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller
verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine
Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate,
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10%
anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Die Preiserhöhung
richtet sich nach den jeweiligen Leistungserweiterungen des Gastes.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt
spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur,
wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr betragen
die Verzugszinsen 8 Prozentpunke über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die
Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner
berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch
Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu
verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende
Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt
80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70%
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeiten zu vergeben, um dem Gast Stornokosten zu vermeiden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu
erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der
Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig
mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten
Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch
auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren
Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde,
ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und
der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht
binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt; ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt,
eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein
außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn,
das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. (bei früher Anreise bitten wir um Ihren kurzfristigen Anruf) Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein
Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr, Sonntags 11:00 Uhr (spätere Abreise auf Bestätigung möglich) geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zusätzlich zu zahlen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels, Verjährung

Die Haftung des Hotels beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet nicht für Mangelfolgeschäden, Verschulden bei Vertrags-abschluß oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das
Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der
Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall
im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2.557.000,00 für Sachschäden und auf max. € 52.000,00 für Vermögensschäden begrenzt.(Haftpflichtvertrag muß noch abgeschlossen werden !!!) Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter
Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des
Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen
Fehlern oder bei Personenschäden.
6.Haftung für eingebrachte Sachen – Für eingebrachte Sachen wird der Gast auf die unmittelbare Nutzung des in jedem Zimmer fest eingebauten Laptopsafes hingewiesen. A.Eine Verwahrung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Gast und Hotel. Auch in diesem Fall haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. B. Der Gast haftet dafür, dass nur gesetzlich oder behördlich zugelassene Gegenstände in das Hotel eingebracht werden. Bei begründetem Verdacht ist das Hotel berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. C. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes innerhalb einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist nachgesandt. Danach werden zurückgelassene Gegenstände ohne Anspruch auf Ersatz beseitigt. D. Sollten dem Hotel aus der Nichtentfernung eingebrachter Gegenstände Kosten durch Aufbewahrung oder Beseitigung entstehen, weil der Gast sie nicht rechtzeitig weggeschafft hat, so haftet dieser für die dem Hotel entstandenen Kosten.

6. Darüber hinaus haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB § 702,
d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch
bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung
begrenzt auf € 800,00. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden,
sind bis zu einem Höchstwert von € 25.600,00 versichert. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel und bei der Polizei Anzeige erstattet.
7. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels an Dritte übertragen werden.
8. Weckaufträge werden vom Hotel nur in Ausnahmefällen und unter dem Vorbehalt dass der Gast zuerst und immer die Weckfunktion der Telefonanlage und des ggf. zusätzlich vorhanden Wecker-Radios in Anspruch nimmt – angenommen.
Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Post- und Warensendungen – Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post – und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen entsprechende Vergütung die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist
unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen
Fundbüro zu übergeben.
10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem
Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf
diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder
der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen des Hotels beruhen.
Haftung des Gastes für Schäden. 1. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. 2.Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. 3.Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am Main.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige
gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese nicht weiterhelfen, sind die Parteien dazu verpflichtet, eine dem ursprünglich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu treffen.

Gelnhausen, August 2009

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